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Vereinsrundschreiben Mai 2023


Liebe MitgliederInnen des Fördervereins,


mit diesem Rundschreiben möchte Sie der Vorstand des Fördervereins der Klosterkirche Sponheim e.V. über die vergangenen und kommenden Aktivitäten rund um die Klosterkirche Sponheim informieren.


In diesem Jahr haben wir bereits zwei erfolgreiche Veranstaltungen durchgeführt. Am 05.03.2023 veranstalteten wir in Kooperation mit der Initiative Soonwald eine Lesung unter dem Titel ,,Sagenhafter Soonwald’‘ mit der langjährigen Vorsitzenden der Initiative Monika Kirschner. Frau Kirschner berichtete eindrucksvoll von alten Sagen, untergegangenen Dörfern sowie den neueren Entwicklungen des Soonwaldes. Nahezu 70 Besucher folgten aufmerksam den Ausführungen im voll besetzen Pfarrsaal. Die Zusammenarbeit mit der Initiative Soonwald wollen wir weiter ausbauen, weitere Veranstaltungen sind bereits in Planung.

Anfang April gastierte bereits zum dritten Mal die Gruppe ,,The Gregorian Voices‘‘ in der Klosterkirche Sponheim. Die über 200 Besucher konnten sich sowohl an klassischen gregorianischen Chorälen als auch an Neuinterpretationen der Popmusik im gregorianischen Stil erfreuen. Lieder und Popmusik für die Ewigkeit!

Auch für das weitere Jahr haben wir Veranstaltungen geplant, zu denen wir Sie bereits jetzt herzlich einladen. Wir freuen uns, Sie bei der ein oder anderen Gelegenheit persönlich zu treffen.

Veranstaltungen 2023

Samstag, 24.06.2023 – ab 18.00 Uhr Sommernacht auf der Klosterwiese mit Livemusik (Duo Kleingartenanlage)

Samstag, 09.09.2023 – ab 17.00 Uhr Hoffest im Kloster mit Livemusik (Siebenbürger Musikanten)

Sonntag, 10.09.2023 – ab 12.00 Uhr Tag des offenen Denkmals u.a. mit Führungen

Sonntag, 08.10.2023 – 17.00 Uhr Chorkonzert mit dem SonntagsChor Rheinland-Pfalz

Sonntag, 26.11.2023 – 18.30 Uhr Harfenkonzert mit Sabine Hornung

Sonntag, 03.12.2023 – ab 11.00 Uhr Sponheimer Weihnachtsmarkt rund um die Klosterkirche


Neben der Planung der Veranstaltungen laufen derzeit Überlegungen, wie wir die Klosteranlage weiter gestalten können. Über die Verbandsgemeinde und den Hildegardweg haben wir einen Speierling und eine Mispel erhalten, die wir auf dem Klostergelände gepflanzt haben. Diese sollen als ,Pilgerbäume‘gekennzeichnet werden.


Einladung zur Mitgliederversammlung

Mit diesem Schreiben laden wir Sie herzlich zur Mitgliederversammlung des Fördervereins Klosterkirche Sponheim e.V. am Freitag, 19. Mai 2023, um 19.00 Uhr in den Pfarrsaal der Klosterkirche Sponheim ein. Neue Mitglieder sind gerne gesehen.


Tagesordnung

  1. Begrüßung

  2. Totenehrung

  3. Bericht des Vorstandes

  4. Bericht der Kassiererin

  5. Entlastung des Vorstandes

  6. Teilneuwahlen

  7. Satzungsänderungen

a) Beschluss zur Satzungsänderung § 12 Der Vorstand

b) Beschluss zur Satzungsänderung § 16 Auflösung des Vereins

8. Ausblick auf das Jahr 2023

9. Verschiedenes


Zu TOP 7 a):

Alt: Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem a) 1. Vorsitzenden b) 2. Vorsitzenden c) 1. Schriftführer d) 2. Schriftführer e) 1. Kassierer f) 2. Kassierer g) Ein oder mehrere Beisitzer sowie je einem Pfarrgemeinderats - und Verwaltungsrats zu benennendes Mitglied. Der Verein wird im Sinne des §26 BGB durch den geschäftsführenden Vorstand vertreten. Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, 2.Vorsitzenden und dem 1. Kassierer. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.

Neu: Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem a) 1. Vorsitzenden b) 2. Vorsitzenden c) 1. Schriftführer d) 2. Schriftführer e) 1. Kassierer f) 2. Kassierer g) Ein oder mehrere Beisitzer. Der Verein wird im Sinne des §26 BGB durch den geschäftsführenden Vorstand vertreten. Der geschäftsführende Vorstand setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden, 2.Vorsitzenden und dem 1. Kassierer. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.


Zu TOP 7 b):

Alt: Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Zur Auflösung ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die Abstimmung über die Auflösung ist namentlich vorzunehmen und zu protokollieren. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Kirchengemeinde Sponheim-Bockenau, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Neu: Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Zur Auflösung ist eine 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die Abstimmung über die Auflösung ist namentlich vorzunehmen und zu protokollieren. Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vereinsvermögen an die Ortsgemeinde Sponheim, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

Für den Vorstand

Nico Gäns, 1. Vorsitzender

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